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Behandlungsfelder Kinder

Schwerhörigkeit oder Taubheit

Direkt nach der Diagnose eines Hörschadens sollten die Hörgeräteversorgung und die individuelle Frühförderung beginnen. Das Hörgerät gleicht den Hörschaden nicht aus. Allein durch das Tragen des Hörgerätes kommt das mittel- bis hochgradig hörgeschädigte Kind in der Regel leider nicht zum Hören, Verstehen und Sprechen. Dazu braucht es die große Unterstützung der Familie und eine konkrete Anleitung und Beratung von Seiten des Therapeuten.

Ziel unserer Arbeit ist es den Kindern parallel zur wichtigen Gebärdensprache auch die Möglichkeit zu bieten durch eine auditiv-verbale (d.h. lautsprachlich orientierte) Therapie eine lautsprachliche Kommunikationsfähigkeit zu erreichen, die es dem Kind ermöglicht, sich in die hörende Umwelt zu integrieren.

Dabei handelt es sich um eine ganzheitliche Therapie, die sowohl einen optimalen Spracherwerb als auch die gesamte Persönlichkeitsentwicklung des Kindes unterstützt. Bei Bedarf wird die Therapie von einer Gebärdendolmetscherin begleitet.

Selbstverständlich gehört eine optimale Informationsversorgung und Unterstützung der Eltern während des ausführlichen Vorgespräches vor dem Therapiebeginn (bei gehörlosen Eltern mit Unterstützung einer Gebärdendolmetscherin) sowie im Therapieverlauf statt.