ALLGEMEINES
Beide Sprachtherapie/Logopädie-Praxen haben eine Kassenzulassung, so dass Patienten aller Kassen mit entsprechender ärztlicher Verordnung behandelt werden können.
Nachdem der Mediziner den Therapiebedarf festgestellt hat, können Sie nach Erhalt einer Heilmittelverordnung einen Termin mit der Praxis vereinbaren.
Neben der Gruppen- und Einzeltherapie innerhalb der Praxisräume behandeln wir auch in Kindergärten, Heimen und im häuslichen Rahmen.